FAQ
Rechtliche Vorgaben
Brandschutz / Sicherheit
Brandschutzunterweisung - Warum muss ich die Unterweisung machen?
- Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterweisen
- Dazu zählen auch die Brandschutzunterweisungen
- Brandschutz im Unternehmen bedeutet auch den Schutz von Arbeitsplätzen!
Welche Schulungen werden insgesamt angeboten?
- Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
- Schulung Ihrer Mitarbeiter Inhouse, im Hinblick auf die “Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft”
- Schulungen ihrer Mitarbeiter im Hinblick auf die Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- Schulung Ihrer Mitarbeiter zum Betrieblichen Brandschutzhelfer bei Ihnen vor Ort
- Ausbildung Ihrer Betrieblichen Ersthelfer in München und im Landkreis München in Kooperation mit dem Roten Kreuz
Wie oft müssen die Schulungen wiederholt werden?
- Diese Pflicht gilt für ALLE Mitarbeiter jährlich, bei Neueinstellung oder auf Grund von besonderem Anlass (z. B. einem Feuer).
- Zusätzlich noch für die Erstschulung (zu wiederholen nach 3-5 Jahren)
Gibt es die Unterweisungen/Schulungen als Video?
- Es sind ind Kürze Videos für Inhouse Schulungen und Unterweisungen geplant
Wie zeitaufwändig sind die Schulungen/Unterweisungen?
- In der Regel dauern sie ca. 4 Stunden
Ab welcher Teilnehmerzahl können wir vor Ort Termine buchen?
- Brandschutz- und Sicherheitsschulung im Raum Oberbayern ab 5 bis maximal 15 Teilnehmer möglich
Welche Inhalte hat die Brandschutzunterweisung?
Grundzüge des Brandschutzes
- Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
- Häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
- Betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
Kann man die Schulungen auch von Zuhause machen?
- Es sind in Kürze Videos für home Schulungen geplant
Ab welcher Unternehmensgröße braucht man eine Unterweisung?
- Bereits ab dem 1. Mitarbeiter ist eine Brandschutzutnerweisung pflicht.
Bekommt man anschließend ein Zertifikat?
- Ja
Wie praxisnah sind die Schulungen?
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
Sind die Schulungen Branchen abhängig?
- Die Schulungen sind nicht Branchen abhängig. Alle Unternehmen und Einrichtungen sind verpflichtet diese durchzuführen
Wissenswertes – sicher informiert:
1. Betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung
- Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
- Alarmierungswege und -mittel
- Betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
- Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
- Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
3. Gefahren durch Brände
- Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)
- Thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)
- Mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)
- Besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten) 5.Verhalten im Brandfall
- Alarmierung
- Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
- Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
- Ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpersonen für die Feuerwehr)
- Löschen von brennenden Personen
2. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Brandklassen A, B, C, D und F
- Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
- Geeignete Feuerlöscheinrichtungen
- Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen 8
- Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
4. Praxisnahe Schulungen
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
- betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich