FAQ

Rechtliche Vorgaben
Brandschutz / Sicherheit 

 

Brandschutzunterweisung - Warum muss ich die Unterweisung machen?

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterweisen
  • Dazu zählen auch die Brandschutzunterweisungen
  • Brandschutz im Unternehmen bedeutet auch den Schutz von Arbeitsplätzen!

Welche Schulungen werden insgesamt angeboten?

  • Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter Inhouse, im Hinblick auf die “Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft”
  • Schulungen ihrer Mitarbeiter im Hinblick auf die Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter zum Betrieblichen Brandschutzhelfer bei Ihnen vor Ort
  • Ausbildung Ihrer Betrieblichen Ersthelfer in München und im Landkreis München in Kooperation mit dem Roten Kreuz

Wie oft müssen die Schulungen wiederholt werden?

  • Diese Pflicht gilt für ALLE Mitarbeiter jährlich, bei Neueinstellung oder auf Grund von besonderem Anlass (z. B. einem Feuer). 
  • Zusätzlich noch für die Erstschulung (zu wiederholen nach 3-5 Jahren)

Gibt es die Unterweisungen/Schulungen als Video?

  • Es sind ind Kürze Videos für Inhouse Schulungen und Unterweisungen geplant

Wie zeitaufwändig sind die Schulungen/Unterweisungen?

  • In der Regel dauern sie ca. 4 Stunden

Ab welcher Teilnehmerzahl können wir vor Ort Termine buchen?

  • Brandschutz- und Sicherheitsschulung im Raum Oberbayern ab 5 bis maximal 15 Teilnehmer möglich

Welche Inhalte hat die Brandschutzunterweisung?

Grundzüge des Brandschutzes

  • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
  • Häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
  • Betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe

Kann man die Schulungen auch von Zuhause machen?

  • Es sind in Kürze Videos für home Schulungen geplant

Ab welcher Unternehmensgröße braucht man eine Unterweisung?

  • Bereits ab dem 1. Mitarbeiter ist eine Brandschutzutnerweisung pflicht. 

Bekommt man anschließend ein Zertifikat?

  • Ja

Wie praxisnah sind die Schulungen?

  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen

Sind die Schulungen Branchen abhängig?

  • Die Schulungen sind nicht Branchen abhängig. Alle Unternehmen und Einrichtungen sind verpflichtet diese durchzuführen

Wissenswertes – sicher informiert:

1. Betriebliche Brandschutzorganisation

  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung
  • Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
  • Alarmierungswege und -mittel
  • Betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“

3. Gefahren durch Brände

  • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)
  • Thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)
  • Mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)
  • Besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten) 5.Verhalten im Brandfall
  • Alarmierung
  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
  • Ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpersonen für die Feuerwehr)
  • Löschen von brennenden Personen

2. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

  • Brandklassen A, B, C, D und F
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • Geeignete Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen 8
  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten

4. Praxisnahe Schulungen

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  • betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

 Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne!