Erste Hilfe, Sicherheit und Brandschutz

Sicherheitsmaßnahmen und wissenswertes

Notfall im Betrieb: Brandbekämpfung und Erste Hilfe bei Stromunfällen

Zunächst einmal: Bei Bränden droht in vielen Fällen auch Gefahr durch Strom. Eine Vielzahl von Bränden wird heutzutage durch defekte Elektrogeräte ausgelöst ...

Stromschlag kann es hierbei

 

  • Durch direkten Kontakt mit elektrischen Leitungen

  • Bei Starkstrom durch Lichtbögen (Stromübertragung durch die Luft)

  • Durch herabhängende Leitungen Einen

  • Bei Starkstrom kann die Übertragung auch über den Boden erfolgen.

Im Fall eines Stromunfalls gilt es daher, möglichst den Strom abzustellen. Sofern das nicht möglich ist, gilt:

– Bei Stromstärken über 1000 Volt: Finger weg!

 

  • Sofern möglich: Sicherung deaktivieren oder den Stecker ziehen vor der Brandbekämpfung!

  • Bei Ablöschen mit einem Feuerlöscher muss bei Stromstärken < 1000 Volt ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m eingehalten werden! Wasser und Schaum sind als Löschmittel elektrisch leitend!

  • Pulver leitet nicht, ist aber sehr korrosiv und macht starke Löschmittelschäden

  • Bei Ablöschen mittels Wandhydrant ist ein Sicherheitsabstand von Mindestens 5 m eingehalten werden! Durch die Bündelung des Wasserstrahls gibt es eine bessere Leitfähigkeit in Bezug auf Strom.

  • Bei Einsatz von Kohlendioxid (oft im Umfeld von Technikräumen vorhanden) gilt: Achtung, giftig! Bei Räumen < 29 m² freier Grundfläche wird ein Einsatz von der Türschwelle aus empfohlen! Tür danach schließen und gehen! Vergiftungsgefahr!

  • Weisen sie die Feuerwehr bitte auf bei der Einweisung auf besondere Gefahrenquellen wie Starkstrom führende Anlagen hin.

  • Brandbekämpfung nur bei Entstehungsbränden!

    Eigensicherung beachten!
     

    • Eventuell Patient mit nicht-leitfähigem Gegenstand von der Stromquelle trennen!

    • Bei Stromunfällen besteht die Gefahr von Herzrhythmusstörungen und Verbrennungen. Zusätzliche Schäden entstehen oft durch den mit dem Stromschlag verbundenen Sturz.

    • Sollte der Patient noch ansprechbar sein, so wird der Patient mit erhöhtem Oberkörper gelagert.

    • Notruf absetzen

    • Engmaschige Kontrolle der Vitalfunktionen (Atmung). Der Patient muss in der Klinik überwacht werden (Gefahr von Herzrhytmusstörungen)

    • Im Hochspannungsbereich (über 1000V):

      Nur Notruf möglich, kein eigenes Eingreifen! Mindestens 10 m Abstand halten.

Warum sie Erste Hilfe im Betrieb dokumentieren sollten!

Das wir Erste-Hilfe-Leistungen im Betrieb dokumentieren sollen und auch müssen hat gleich mehrere Gründe. Sie dient zur Planung und Organisation des Betrieblichen Rettungswesens und der Ersten Hilfe und sie hilft auch Unfallschwerpunkte zu erkennen. Für den Mitarbeiter bedeutet eine nicht vorhandene Dokumentation, dass im Extremfall ein Arbeitsunfall nicht nachgewiesen werden kann. Auch kleine Arbeitsunfälle müssen dabei erfasst werden, denn auch daraus können sich gravierende Folgen für den Verletzten ergeben. So kann sich auch eine kleine Wunde infizieren und behandlungsbedürftig werden. ...

Folgende Daten sind zu erfassen:

• Name des Verletzten bzw. Erkrankten,
• Datum/Uhrzeit des Unfalles bzw. Gesundheitsschadens,
• Ort,
• Hergang,
• Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung,
• Namen der Zeugen,
• Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung,
• Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen,
• Name des Erste-Hilfe-Leistenden.

Eine Möglichkeit ist der in der in der DGUV-Information 204-021 dargestellt Meldeblock zur Dokumentation der Ersten Hilfe. Die Art und Weise der Dokumentation ist nicht direkt vorgeschrieben. Das Verbandbuch ist hier aus Datenschutzgründen kritisch zu hinterfragen, da bei oft über 30 Seiten an Unfallmeldungen unter Umständen die Datenspeicherung zu lange erfolgt.
Selbst „Kleinigkeiten“ sind zu dokumentieren. Nicht vergessen: Manchmal entwickeln sich daraus auch Folgen.
Wann muss der Durchgangsarzt aufgesucht werden?

• Bei einer Arbeitsunfähigkeit über den Tag des Unfalls hinaus
• wenn mehr als 7 Tage Behandlung erforderlich sind
• sofern Heil- oder Hilfsmittel notwendig werden
• bei Wiedererkrankung wegen Unfallfolgen
• bei alleiniger Beteiligung von Augen, bzw. Hals-, Nasen- oder Ohrenverletzung kann der Verletzte auch direkt zu einem Facharzt gehen.

Wann ist eine Unfallanzeige notwendig?

Die Unternehmer haben Unfälle, die zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit führen, der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Gleiches gilt für schwere oder tödliche Arbeitsunfälle. Ebenso sind berufsbedingte Erkrankungen zu melden. Eine Anzeige ist binnen drei Tagen nach bekannt werden durch den Arbeitgeber zu erstellen. Rechtsgrundlage ist § 193 SGB VII.
Für den Betrieb ist die Dokumentation der Arbeitsunfälle auch wichtig, da diese Dokumente eine wichtige Informationsquelle darstellen, mit deren Hilfe Unfallschwerpunkte erkannt werden.

Sicher an Silvester - Tipps für ein sicheres Feiern

Jedes Jahr rund um den Jahreswechsel Verunglücken Menschen beim Gebrauch von Feuerwerk. Oft liegen die Verletzungen an falscher Handhabung oder an der Nutzung von in Deutschland nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ...

Hier ein paar Tipps, wie sie sicher feiern und was sie präventiv tun können.

 

  • Nutzen sie nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk.
    Sie erkennen das an der Prüfung durch die Bundesanstalt für Materialprüfung und -forschung, welche sich hinter CE 0589 als Prüfstelle verbirgt. Durch diese ist dann eine Baumusterprüfung erfolgt.
  • Es gibt insgesamt 4 Klassen an Feuerwerkskörpern.
    Für die Allgemeinheit sind dabei nur die Kategorien F 1 und F 2
    Beispiele für die Kennzeichnung: CE 0589 und 0589-F1-xxxx
  • Erklären sie Kindern und Jugendlichen den sicheren Umgang bzw. das Verhalten bei Umgang mit Krachern, Raketen, Feuerwerksbatterien und Co.
  • Alkohol und Feuerwerk vertragen sich nicht. Daher in alkoholisiertem Zustand gilt: Hände weg von Feuerwerk! Achten sie auf die auf der Verpackung angegebenen Altersbeschränkungen. Feuerwerk ist kein Kinderspielzeug! Generell gilt:
    Kleinstfeuerwerk der Kategorie F 1 ist freigegeben ab 12 Jahren.
    Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 ist frei ab 18 Jahren
  • Lesen sie sich unbedingt die Gebrauchsanweisung durch. In Deutschland ist übrigens auch eine in Deutsch gehaltene Bedienungsanleitung Pflicht
  • Stellen sie sicher, dass in unmittelbarer Umgebung des Feuerwerks möglichst nichts Brennbares steht. Achten sie auf Sicherheitsabstand zu Personen, Fahrzeugen, Gebäuden. Mindestabstand 10 m!
  • Zünden sie den Feuerwerkskörper wie in der Anleitung beschrieben an!
  • Eine Nutzung ist nur im Freien möglich. Auf Grund der Nähe zu Dach, benachbarten Balkonen oder der Fassade ist der Balkon dafür grundsätzlich ungeeignet.
  • Achten sie bei Feuerwerksbatterien auf Standfestigkeit.
  • Starten sie Raketen nicht aus der Hand! Jedes Jahr gehen bei solchen Manövern Finger verloren!
  • Niemals: Feuerwerkskörper bündeln. Dabei kann die Sprengwirkung zu stark steigen!
  • Flaschen allein sind als Starthilfe ungeeignet, denn sie können umkippen. Eine Möglichkeit ist die Raketen in Flaschen zu stecken, die in einem Flaschenträger fest stehen.
  • Zielen sie mit Feuerwerkskörpern niemals auf Menschen!
  • Halten sie Fenster und Türen geschlossen. Sofern vorhanden, ist der Müllraum gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
  • Manchmal zünden Blindgänger mit zeitlichem Verzug! Deshalb liegen lassen und nicht anfassen. Eventuell mit Wasser ablöschen oder noch besser mit Sand abdecken.
  • Abgebrannte Feuerwerkskörper erst anfassen, wenn der Feuerwerkskörper vollständig abgekühlt ist. Das kann einige Stunden dauern!
  • Kleidung aus leicht brennbaren Stoffen sollte möglichst nicht getragen werden. Vermeiden sie Vliesstoffe oder Baumwolle.
  • Räumen sie von Balkonen oder Terrassen brennbare Gegenstände herunter. Manchmal verirren sich Raketen auf Balkone oder Terrassen und setzen dort Gegenstände in Brand.
  • Verschließen sie Fenster und Türen.
  • Stellen sie Feuerlöscher oder einen Wassereimer bereit, um in Brand geratene Gegenstände ablöschen zu können.